Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Website wird privat betrieben und fällt damit nicht unter die gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit für öffentliche Stellen. Wir wenden die Maßstäbe der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA, dennoch freiwillig an, damit möglichst alle Menschen die Informationen der Freiwilligen Feuerwehr Colbitz nutzen können. Diese Erklärung orientiert sich am Muster für Erklärungen nach BITV 2.0.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website www.feuerwehr-colbitz.de/ einschließlich aller Unterseiten. Mobile Anwendungen (Apps) betreiben wir nicht.

Stand der Vereinbarkeit

Die Website ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Sie befindet sich derzeit im Aufbau; ein Teil der Inhalte besteht noch aus Platzhaltern. Die nachfolgend aufgeführten Einschränkungen sind bekannt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 25. Juli 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt. Eine Prüfung durch eine externe Stelle hat nicht stattgefunden. Wir überprüfen die Erklärung mindestens einmal jährlich — die nächste Überprüfung ist für Juli 2027 vorgesehen — sowie nach jeder wesentlichen Änderung der Website.

Barriere melden — Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren aufgefallen? Konnten Sie einen Inhalt nicht wahrnehmen, nicht bedienen oder nicht verstehen? Dann teilen Sie uns das bitte mit. Sie können über dieselben Wege auch Informationen in einer für Sie zugänglichen Form anfordern, wenn ein Inhalt für Sie nicht nutzbar ist.

Wir antworten in der Regel innerhalb von vier Wochen. Können wir eine Barriere nicht kurzfristig beseitigen, teilen wir Ihnen mit, wie Sie die gewünschten Informationen auf einem anderen Weg erhalten.

Durchsetzungsverfahren

Da diese Website privat betrieben wird, besteht kein förmliches Durchsetzungsverfahren bei einer Aufsichts- oder Schlichtungsstelle. Konnten wir Ihr Anliegen nicht zu Ihrer Zufriedenheit lösen, wenden Sie sich gern erneut direkt an uns.

Sollte die Website künftig von einem öffentlichen Träger übernommen werden, gilt § 16b des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt. Diese Erklärung wird dann um die Angaben zur Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt als Überwachungs- und Ombudsstelle sowie zum Durchsetzungsverfahren ergänzt.

Diese Erklärung in anderer Form

Die wesentlichen Inhalte dieser Erklärung finden Sie auch

Stand: 25. Juli 2026